1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Kunden, soweit der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten unabhängig davon, ob wir die jeweiligen Verkaufs- oder Lieferpflichten selbst erfüllen oder durch Dritte erfüllen lassen.

1.3 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.4 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Verkauf oder die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Hiervon unberührt bleibt der Vorrang von Individualabreden. Diese sollen grundsätzlich schriftlich erfolgen.

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden wie Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen oder Minderungen haben schriftlich i.S.d. § 126 BGB zu erfolgen.

1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Bestimmungen haben klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese Verkaufs- und Lieferbedingungen keine abweichenden Regelungen oder Ausschlüsse vorsehen.

 


2. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

2.1 Unser Angebot ist grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweise auf DIN-Normen oder sonstige leistungsbezogene Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen werden.

2.2 Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von 3 Wochen ab Zugang bei uns annehmen. Der Kunde bleibt in diesem Zeitraum an das Angebot gebunden.

2.3 Die Annahme des Vertrages kann schriftlich oder elektronisch durch Auftragsbestätigung oder konkludent durch tatsächliche Leistungserbringung von uns erfolgen.

2.4 Angaben über Maße, Gewicht, Farbe, Material und Ausstattung sind Näherungswerte, soweit sie vor Annahme des Vertrages nicht ausdrücklich als exakte Zahlenwerte bezeichnet oder zugesichert werden.

 


3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung

3.1 Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten unsere Preise "ab Werk" zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger Zölle.

3.2 Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen ohne jeglichen Abzug zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall.

3.3 Vereinbarte Preise gelten nicht für Nachbestellungen. Diese müssen von Fall zu Fall neu vereinbart werden.

3.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug so ist er verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Falls wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen ergänzend geltend zu machen. Der Kunde bleibt in diesem Fall berechtigt, den Gegenbeweis anzutreten, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

3.6 Der Kunde kann Zurückbehaltungsrechte nur insoweit geltend machen, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder seine Gegenansprüche rechtskräftigfestgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 3.7 Wir sind berechtigt, Verkäufe oder Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden objektiv wesentlich mindern und durch welche die Begleichung unserer Forderungen gefährdet werden. 


4. Lieferzeit, Annahmeverzug, Versand

4.1 Die Lieferzeit richtet sich nach dem jeweils vertraglichen Lieferungsumfang. Der Eintritt des Verzuges bedarf einer Mahnung des Kunden.

4.2 Sofern wir Lieferzeiten unverschuldet nicht einhalten können, wird der Kunde hiervon unverzüglich informiert. Soweit objektiv möglich und wirtschaftlich sinnvoll wird ein neuer Lieferzeitpunkt mitgeteilt. Ist die Lieferung auch bis zum neuen Lieferzeitpunkt nicht erbringbar, so sind wir ganz oder teilweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt insbesondere bei nicht rechtzeitiger Lieferung an uns durch einen Zulieferer, soweit wir zur Leistungserbringung ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Gesetzliche Rücktrittsrechte und sonstige gesetzliche Bestimmungen, insbesondere über den Ausschluss der Leistungspflicht bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung oder Nacherfüllung, bleiben unberührt.

4.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, verletzt er Mitwirkungspflichten oder verzögert sich die Lieferung aus anderen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so sind wir   berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen wie Lager- und zusätzlicher Transportkosten, zu verlangen. In diesen Fällen geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung auf den Kunden über.

4.4 Gefahrenübergang findet mit Übergabe der Lieferung an den Spediteur statt. Lieferung und Gefahrübergang erfolgen grundsätzlich franko Fracht ab Werk Ostfildern, wobei die Wahl des Spediteurs einschließlich der Transportmittel und Transportwege unter Wahrung der berechtigten Interessen des Bestellers uns überlassen bleibt.

4.5 Bei Lieferungen unter EURO 135,00 behalten wir uns vor, den Auftrag an einen Großhändler weiterzuleiten oder anteilige Abwicklungskosten in Höhe von EURO 25,00 pro Auftrag in Rechnung zu stellen.

4.6 Sofern vom Kunden eine besondere Versendungsart oder -weise gewünscht wird, sind die hieraus entstehenden Mehrkosten von ihm zu tragen. Bei Termin- oder Abrufaufträgen geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Empfänger über. Verpackung von Sonderanfertigungen, die infolge außergewöhnlicher Abmessung Einzelherstellung bedingt, wird separat in Rechnung gestellt und kann nicht zurückgenommen werden.

 


5. Rücknahme und Änderung bei Sonderanfertigungen

5.1 Eine Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Beschädigte Waren sind von der Rücknahme stets ausgeschlossen.

5.2 Für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurückgesendete Waren sind wir bei Rücknahme und Gutschriftserteilung zur Erhebung einer angemessen Pauschale für Verwaltungskosten, Prüfungsaufwand und Neuverpackung berechtigt.

5.3 Erfolgt bei in Auftrag gegebenen Sonderanfertigungen eine Änderung, so hat der Besteller die änderungsbedingten Kosten zu tragen sowie die vereinbarte Vergütung, abzüglich der von uns infolge der Aufhebung des Vertrages ersparten Aufwendungen, zu bezahlen.


6. Mängelansprüche, Mängelrügen

6.1 Mängelrechte kann der Kunde nur geltend machen, wenn dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6.2 Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige des Kunden, wenn sie spätestens innerhalb von 10 Tagen erfolgt und eine frühere Mängelanzeige dem Kunden im konkreten Einzelfall unzumutbar war. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige aus. Versäumt der Kunde die fristgerechte Mängelanzeige, so ist unsere Mängelhaftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

6.3 Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder wahlweise zur Nachlieferung berechtigt. Der Kunde hat uns die zur Nachbesserung oder Nachlieferung erforderliche Zeit sowie Gelegenheit zu geben und insbesondere eine Prüfung der Beanstandung zuzulassen.

6.4 In dringenden Fällen hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu notwendigen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Recht zum Aufwendungsersatz besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung zu verweigern.

6.5 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur im Rahmen der Haftung gemäß diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

 


7. Verjährung

7.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden aus Sach- oder Rechtsmängeln ein Jahr ab Lieferung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt die gesetzliche Gewährleistungsfrist unberührt.

7.2 Vorstehende Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Leistung beruhen. Im Übrigen gelten für Schadensersatzansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben stets unberührt.

 


8. Haftung

8.1 Wir haften stets unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang selbständiger Garantieerklärungen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht ist unsere Haftung im Übrigen der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens beschränkt.

8.3 Der vorhersehbare, typischerweise entstehende Schaden nach vorstehendem Absatz ist jedenfalls der Höhe nach auf EUR 5.000.000,00 beschränkt.

8.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen finden auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Geschäftsführungsorgane Anwendung.

 


9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. Wir sind berechtigt, gelieferte Waren zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren sorgsam zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist.

9.3 Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gelieferte Waren gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind.

9.4 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht

befugt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

9.5 Sofern die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.

9.6 Der Kunde hat die uns gehörende Ware auf unser Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und uns die Versicherungsansprüche abzutreten. Wir sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Kunden zu leisten.

 


10. Schutzrechte

10.1 Wir behalten uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte an unseren Leistungs- und Lieferungsbeschreibungen wie über Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten sowie an unseren diesbezüglichen Darstellungen wie

Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen sowie anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich zu machen, sie bekanntzugeben, selbst oder durch Dritte zu nutzen oder zu vervielfältigen.

10.2. Auf unser Verlangen hat der Kunde unsere Leistungs- und Lieferbeschreibungen sowie unsere diesbezüglichen Darstellungen herauszugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten.

 


11. Ausfuhr, Exportkontrolle und Endverwendung

11.1 Unser unternehmerisches Selbstverständnis und unsere Firmenpolitik sehen vor, dass unsere Produkte ausschließlich im Rahmen der nationalen und internationalen gesetzlichen Verpflichtungen exportiert und verwendet werden sollen und einer nachhaltigen Entwicklung in der Welt dienen. Unsere Produkte dürfen daher ausschließlich in zivilen, nicht-kerntech-nischen und weder als Ganzes noch in Teilen in kerntechnischen oder militärischen, insbesondere ABC-relevanten, Applikationen verwendet oder zu einer entsprechenden Verwendung exportiert werden. Auch ein Weiterverkauf in Embargoländer oder an gesperrte Personen ist nicht gestattet.

11.2 Der Kunde sichert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens zu, dass alle Produkte bei sich und beim Endkunden ausschließlich in zivilen und nicht-kerntechnischen und nicht in kerntechnischen oder militärischen, insbesondere ABC-relevanten Applikationen verwendet werden, dass unsere Produkte nicht in Embargoländer exportiert und keine gesperrten Personen beliefert werden sowie dass unsere Produkte nicht so verwendet oder exportiert werden, dass sie gesetzlichen oder behördlichen Genehmigungsvorbehalten oder Verboten wie beispielsweise der Verordnung EG Nr. 428/09 (Dual Use), dem Außenwirtschaftsgesetz, der Außenwirtschaftsverordnung oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterfallen.

11.3 Dem Kunden ist bekannt, dass die Verwendung unserer Produkte als Ganzes oder in Teilen bei sich oder

beim Endkunden zu kerntechnischen oder militärischen, insbesondere ABC-relevanten Zwecken oder in Embargoländer oder bei gesperrten Personen nicht nur Gesetzesvorbehalten unterliegt, sondern hiermit ausdrücklich vertraglich verboten ist. Bei Verstößen sind wir jedenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wobei weiterführende Ansprüche und insbesondere Schadenersatzansprüche ausdrücklich vorbehalten bleiben.

11.4 Wir sind berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen des Kunden jederzeit nach Vorankündigung innerhalb angemessener Frist zu prüfen. Bei hinreichenden Verdachtsmomenten der Nichteinhaltung ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich sämtliche Informationen bereitzustellen, die zur Prüfung der Beachtung dieses Verbotes erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei eigenen Zweifeln über die Einhaltung der vorstehenden Pflichten bei sich oder beim Endkunden unver-züglich schriftlich Mitteilung zu machen.

11.5 Wir sind berechtigt, unsere Leistungen zurückzuhalten, wenn der Kunde gegen eine Pflicht aus den vorstehenden Absätzen verstößt oder wenn hinreichende Verdachtsmomente der Nichteinhaltung oder eigene Zweifel des Kunden bestehen.

11.6 Neben den vorstehenden Pflichten hat der Kunde beim Export von uns bezogener Produkte zu jedem Zeitpunkt ggf. erforderliche Export- und

Zollbewilligungen auf eigene Kosten sicherzustellen. Wir haften nicht für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Produkte und deren Übereinstimmung mit den rechtlichen und technischen Vorschriften des Importlandes. Von etwaigen diesbezüglichen Forderungen und Schadenersatzansprüchen stellt der Kunde uns hiermit bereits jetzt frei.

11.7 Im Zusammenhang mit Exporten in die USA wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Produkte ergänzend den besonderen US-Export-Genehmigungsvorschriften unterliegen können. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte weder direkt noch indirekt unter Verletzung von US-Gesetzen zu exportieren, zu reexportieren oder zu übertragen und auch nicht Dritte entsprechend zu veranlassen, zu unterstützen oder eine entsprechende Zustimmung zu erteilen. Der Kunde hat zu jedem Zeitpunkt dafür einzustehen, dass weder das U.S. Bureau of Industry and Security noch eine andere U.S.-Bundesbehörde die jeweilige Exportgenehmigung widerruft, aussetzt oder versagt hat.

11.8 Unsere Produkte sind regelmäßig nicht für Luft- und Raumfahrtanwendungen zugelassen. Soweit der Kunde eine entsprechende Verwendung beabsichtigt, ist uns dies schriftlich mitzuteilen. Wir werden hiernach gemeinsam mit dem Kunden die Möglichkeit  einer entsprechenden Sonderanfertigung erörtern und gegebenenfalls einen gesonderten Projektvertrag schließen.

 


12. Datenschutz

Personenbezogene Daten sind unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden. Insbesondere sind personenbezogene Daten nur nach Einwilligung der betroffenen Personen und unter Hinweis auf das jederzeitige formlose Widerrufsrecht zu verwenden.

 

 

 


13. Schriftform und Nebenabreden

13.1 Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie der ihnen unterliegenden Verträge bedürfen der Schriftform.

13.2 Mündlich getroffene Nebenabreden und Ergänzungen zu diesen Verkaufs- oder Lieferbedingungen sowie zu den ihnen unterliegenden Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung binnen 14 Tagen.

 

 

 


14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

14.1 Erfüllungsort und ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder der ihnen unterliegenden Verträge ergebenden Streitigkeiten ist Ostfildern. Wir sind berechtigt, hiervon abweichend am Geschäftssitz des Kunden Klage zu erheben.

14.2 Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und uns ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

 


15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

 

Stand: 01/2015