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Verkaufs- und Lieferbedingungen 05/2008

1. Allgemeines, Geltungsbereich
2. Angebot

3. Lieferumfang
4. Zahlungsbedingungen
5. Lieferzeit, Annahmeverzug, Versendung
6. Zurücknahme

7. Mängelansprüche, Mängelrügen
8. Haftung

9. Eigentumsvorbehalt
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht


1. Allgemeines

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen; dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformenerfordernis.

1.3 Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

1.4 Bei Aufträgen unter EURO 135,00 netto Warenwert behalten wir uns vor, den Auftrag an einen Distributor weiterzuleiten.


2. Angebot

2.1 Unser Angebot ist freibleibend bis zum Zugang der Auftragsbestätigung. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb eines Monats ab Zugang des Angebots an uns annehmen. Der Kunde bleibt bis zu diesem Zeitpunkt an das Angebot gebunden.


3. Lieferumfang

3.1 Angaben über Maße, Gewicht, Farbe, Material und Ausstattung sind nur annähernd, soweit sie in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert bezeichnet werden.


4. Zahlungsbedingungen

4.1 Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk". Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere auf-grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rech-nungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die vereinbarten Preise gelten nicht für Nachbestellungen. Diese müssen von Fall zu Fall neu vereinbart werden.

4.2 Zahlungsverzug
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen bei Verbrauchern (§ 13 BGB) in Höhe von 5 %, bei Unternehmern (§ 14 BGB) in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.3 Pauschalierter Schadenersatz statt der Leistung
Sind wir zur Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung berechtigt, so beläuft sich dieser auf 20 % des Vertragspreises (einschließlich Mehrwertsteuer) vorbehaltlich eines von uns nachzuweisenden höheren Schadenersatzanspruches. Der Kunde ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4.4 Aufrechnungsrechte, Zurückbehaltungsrechte und Abtretungsverbot
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausgeschlossen.


5. Lieferzeit, Annahmeverzug, Versendung

5.1 Lieferzeit
Die Lieferzeit ist ungefähr. Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Frist zur Leistung, wobei in der Regel davon auszugehen ist, dass eine angemessene Frist mindestens drei Wochen beträgt, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.2 Annahmeverzug und Gefahrtragung
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

5.3 Versand
Lieferung und Gefahrübergang erfolgen ab Werk Ostfildern, wobei die Wahl der Transportmittel und Transportwege unter Wahrung der Interessen des Bestellers uns überlassen bleibt. Sofern vom Besteller besondere Vorschriften gemacht werden, müssen die hieraus entstandenen Mehrkosten von ihm getragen werden. Bei Termin- oder Abrufaufträgen geht die Gefahr bereits mit der Bereitstellung auf den Empfänger über. Bei Lieferungen ab EURO 135,00 netto Warenwert erfolgt Lieferung ab Ostfildern franko Fracht. Bei Lieferungen unter EURO 135,00 behalten wir uns vor, den Auftrag an einen Distributor weiterzuleiten bzw. anteilige Abwicklungskosten in Höhe von EURO 18,00 pro Auftrag zu verrechnen. Verpackung von Sonderanfertigungen, die infolge außergewöhnlicher Abmessung Einzelherstellung bedingt, wird zum Selbstkostenpreis berechnet und kann nicht zurückgenommen werden.


6. Zurücknahme

Eine Zurücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Für ordnungsgemäß, mit unserem Einverständnis zurückgeschickte Waren, können wir bei Gutschrifterteilung eine angemessene Pauschale für Verwaltungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Abzug bringen. Beschädigte Waren werden nicht gutgeschrieben. Erfolgt bei in Auftrag gegebenen Sonderanfertigungen eine Änderung, hat der Besteller die bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen, bei Abbestellung die vereinbarte Vergütung, abzüglich der von uns infolge der Aufhebung des Vertrages ersparten Aufwendungen, zu bezahlen.


7. Mängelansprüche, Mängelrügen

7.1 Mängelansprüche
Wir haften für Mängelansprüche, ausgenommen in den Fällen nach §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB, ein Jahr. Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gilt diese Frist nur beim Verkauf gebrauchter beweglicher Sachen. Wir haften gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB nur für öffentliche Äußerungen, insbesondere Werbung, die wir zu eigenen Zwecken einsetzen oder ausdrücklich in den Vertrag einbezogen haben.

7.2 Mängelrügen
Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaf-fenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten kann vom Kunden, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, nur unverzüglich oder spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Bei verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zur Minderung. Bei anderen als verbrauchbaren Sachen berechtigen Mängelrügen den Unternehmer nur zum Verlangen auf Nacherfüllung; soweit eine solche in angemessener Zeit nicht erreicht werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit unmöglich ist, hat der Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht. Die Regelungen des § 478 BGB bleiben unberührt. Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Mängel, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB. Beschädigungen auf den Transport berechtigen gegenüber uns nicht zur Annahmeverweigerung.


8. Haftung

Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die wir aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden gegen diesen haben oder künftig erwirbt, unser Eigentum. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt.

9.2 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangen wir Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert unserer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert, der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht. Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache; der Kunde verwahrt diese für uns.

9.3 Der Kunde hat die uns gehörende Ware auf unser Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und uns die Versicherungsansprüche abzutreten. Wir sind auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Kunden zu leisten.

9.4 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung
oder Bearbeitung hergestellten Ware nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht befugt. Der Kunde tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an uns ab. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen wir durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben haben, tritt der Kunde schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der unserem Miteigentumsanteil an den veräußerten Waren entspricht, an uns ab. Veräußert der Kunde Waren, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, zusammen mit anderen nicht uns gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Kunde schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an uns ab.

9.5 Der Kunde ist unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus dem Weiterverkauf berechtigt. Er hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder uns die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, werden wir die Abtretung nicht offen legen.
Übersteigt der realisierbare Wert der von uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

10.1 Erfüllungsort
Unser Sitz (Ostfildern) ist für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist oder es sich bei ihm um eine juristische Per-son des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.

10.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so können wir am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.

10.3 Anwendbares Recht
Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und uns ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.